Erweiterung der Gefährdungsbeurteilung - Auswirkungen für Retrofit-Projekte

Die Erweiterung der Gefährdungsbeurteilung führt zu Herausforderungen in Retrofit-Projekten. Um den Sicherheitsanforderungen gemäß Maschinenrichtlinie und Betriebssicherheitsverordnung gerecht zu werden, müssen Betreiber ihre Gefährdungsbeurteilung um technische Aspekte erweitern.

  • Automatisierungstechnik

Erweiterung der Gefährdungsbeurteilung

Auswirkungen für Retrofit-Projekte

Erfreulicherweise nimmt die Sicherheit einen immer größeren Stellenwert in der Industrie ein. Durch die vielen unterschiedlichen Ursprünge der Sicherheitsanforderungen entstehen jedoch Unsicherheiten bei der Umsetzung dieser Anforderungen. Dies ist zumeist dadurch bedingt, dass der Gesetzgeber einen sehr großen Teil der Verantwortung den Betreibern überlässt. Klassische Retrofit-Projekte befinden sich auf einmal im Schwebezustand zwischen Hersteller- und Betreiberpflichten. Neben den technischen Modernisierungen muss nun entschieden werden, ob eine Anlage wesentlich geändert wird und damit als Neumaschine gilt oder ob grundlegende Genehmigungen wie eine erneute Betriebserlaubnis notwendig werden. 

Die gute Nachricht vorweg: im Retrofit darf alles, was die Sicherheit erhöht, ohne große formale Inverkehrbringer-Prozesse umgesetzt werden. Denn das Ziel sollte es immer sein, ein sicheres Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Um im Nachhinein die Gedankengänge und den Sinn hinter den Maßnahmen nachvollziehen zu können, ist jedoch eine gute Dokumentation essenziell. 

Hersteller- und Betreiberpflichten

Es bleibt das Problem des Schwebezustandes zwischen Hersteller- und Betreiberpflichten. Prinzipiell gilt, dass Betreiber von Anlagen den Betreiberpflichten nachkommen müssen. Hier steht im Kern die Forderung, dass Maschinen, an denen gearbeitet wird, dem Stand der Technik entsprechen müssen. Dies muss in einer Gefährdungsbeurteilung beurteilt, dokumentiert und fortgeschrieben werden. Sollte in dieser Gefährdungsbeurteilung festgestellt werden, dass eine Gefährdung nicht mehr organisatorisch oder mittels personenbezogener Maßnahmen gemindert werden kann, muss diese technisch gemindert werden. Hierbei ist es notwendig, die technischen Maßnahmen nach dem Stand der Technik zu planen und zu realisieren.

Gefährdungsbeurteilung und Risikobeurteilung

Spätestens an diesem Punkt sollten Betreiber Ihre Gefährdungsbeurteilung um die technischen Aspekte der Herstellerpflichten erweitern. Für ein Retrofit ist es also notwendig, die Gefährdungsbeurteilung um die technischen Sicherheitsaspekte der Risikobeurteilung aus der Maschinenrichtlinie zu erweitern. Der Vorteil besteht hierbei in der Anwendung von unter der Maschinenrichtlinie harmonisierten Normen. Durch den Einsatz dieser Normen kann davon ausgegangen werden, dass der Stand der Technik umgesetzt wird. Diese Normen existieren dabei nicht nur für einzelne Maschinen, sondern eben auch für Sicherheitsfunktionen. Wer sich jetzt denkt, dass diese Anforderungen aus Betriebssicherheitsverordnung und Maschinenrichtlinie nicht vermischt werden dürfen, dem darf gesagt sein, dass die Betriebssicherheitsverordnung sogar explizit auf die Maschinenrichtlinie als Stand der Technik verweist.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung? Kontaktieren Sie uns gerne! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! 

 

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