Allgemeine Produktsicherheit
Sicherheitstechnische Vorgaben beruhen in der EU auf den Beschaffenheits- und den Betriebsanforderungen des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Beschaffenheitsanforderungen regeln die Anforderungen an ein Produkt von der Herstellung bis zu dem Zeitpunkt des ersten Inverkehrbringens. Dies schließt auch den Eigenbau und dessen interne Nutzung mit ein, ohne, dass das Produkt jemals auf dem eigentlichen Markt verkauft wurde. Die Betriebsanforderungen regeln den sicheren Betrieb bzw. die sichere Nutzung des Produktes. Die Beschaffenheits- und Betriebsanforderungen werden für unterschiedliche Produkte durch verschiedene Richtlinien und Verordnungen konkretisiert. In Deutschland sind momentan neun dieser Produktsicherheitsverordnungen unter dem Produktsicherheitsgesetz harmonisiert.
Unter anderem gibt es für elektrische Betriebsmittel, Maschinen und Druckgeräte eigene Verordnungen. Innerhalb dieser besonderen Verordnungen für explizite Produkte sind besondere Sicherheitseigenschaften aufgeführt, welche an dieses Produkt gestellt werden.
Um nach außen hin zu zeigen, dass Produkte die grundlegenden Sicherheit- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllen, wird die CE-Kennzeichnung angebracht.
Diese bestätigt, dass zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens die "Grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen" erfüllt worden sind. Weiter wird bestätigt, dass zur Überprüfung dieser Anforderungen ein geeignetes Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde und die technischen Unterlagen erstellt wurden.
KRIKO berät bei allen Fragen zur Produktsicherheit. Wir grenzen für Sie Ihr Produkt ab und finden die für Sie relevanten Richtlinien. Wir definieren Ihren Prozess zur CE-Kennzeichnung und begleiten Sie durch den Prozess bis zur fertigen Erklärung. Auch wenn der Kontakt zu einer benannten Stelle wie dem TÜV notwendig ist, stehen wir beratend zur Seite.